Der Deutsche Bundestag hat die Regelungen zum Steuerabzug von Handwerkerleistungen verabschiedet. Der Bundesrat hat zugestimmt.
Der Steuerabzug gilt für alle Malerarbeiten im Innenraum und an der Fassade. Alle Erhaltungs- und Renovierungsarbeiten sind hiervon erfasst. Gerade für das Malerhandwerk, mit einer breit
gefächerten Leistungspalette bei Sanierungs- und Renovierungsarbeiten bieten sich damit besondere Chancen unter dem Motto: "Mit Malerarbeiten Steuern sparen".
Schöner Wohnen und Steuern sparen - mit Ihrem Malermeister.
Nutzen Sie den Steuervorteil von bis zu 1200 Euro!
Sparen Sie bis zu 1200 Euro im Jahr. Steigern Sie den Wert Ihres Hauses/Wohnung und verbessern Sie Ihre Wohnqualität.
Bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen wie z.B.
Im Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung) können
bis zu 1200 Euro (oder 20% von 6000 Euro) eingespart werden. (gültig seit 01.01.2009)
Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:
Wie hoch ist der Steuerbonus:
Der Steuerbonus beträgt max. 20% von 6000 Euro der Erhaltungs-/Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen, d.h. maximal 1200 Euro. Der Betrag kann max. einmal pro Jahr pro Haushalt in Anspruch genommen werden.
Kein Steuerbonus:
Der Steuerbonus ist nicht erhältlich, wenn die Aufwendungen als Betreibsausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Malerarbeiten (nur Arbeitskosten) | 4700,-- Euro |
19% MwSt. *) | 893,-- Euro |
Abzugsfähige Kosten | 5593,-- Euro |
Steuerermäßigung 20% | 1118,60 Euro |
Direkt von der Steuerschuld abziehbar | 1118,60 Euro |
*) änderung der ges. MwSt.-Satz vorbehalten |
Wann gibt es den Steuerbonus?
Im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung wird die Rechnung eingereicht. Der Steuerbonus wird dann von der Steuerlast direkt abgezogen.